Weitere Lockerungen für unsere Urlauber in Nordfriesland
Die Testpflicht wird in Schleswig-Holstein weiterhin gelockert, d.h. ab Montag, den 28.6., gelten in Schleswig-Holstein folgende Auflagen für touristische Beherbergungen: alle Gäste (ab dem 6. Lebensjahr) müssen uns zur Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen, der im Moment der Anreise nicht älter als 48 Stunden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) sein darf. Am 3. Tag nach der Schlüsselübergabe müssen Sie uns nur noch ein negatives Testat vorzeigen. Weitere Tests entfallen.
Die entsprechende Landesverordnung gilt aktuell bis einschließlich 25. Juli 2021.
Ausgenommen von den Testpflichten sind:
- Geimpfte. Als „Geimpfter“ gelten Sie ab dem 15. Tag nach der letzten Corona-Schutzimpfung (i.d.R. zwei Impf-Termine erforderlich). Oder wenn Sie vor über sechs Monaten von einer Coronaerkrankung genesen sind, danach eine Booster-Impfung erhalten und 14 Tage abgewartet haben.
- Genesene. Als „Genesener“ gelten Sie ab dem 28. Tag nach dem positiven Test für eine Dauer von sechs Monaten ab dem Testzeitpunkt.
Wenn Sie bereits den vollständigen Impfschutz haben, benötigen wir vorab ein Bild Ihres Impfzertifikates zur Dokumentation.